12. Dezember 2024

Ein Muss: Auslands­kranken­versicherung bei Kreuzfahrten

Die Auslands­kranken­versicherung ist ein wichtiger Begleiter im Urlaub. Sie schützt davor, bei Krankheit oder Unfall im Ausland auf Behand­lungs­kosten sitzen zu bleiben. Gerade bei Kreuzfahrten ist eine solche Versicherung absolute Pflicht! Ein Tarifwechsel verspricht meist umfang­reichere Leistungen – unter Umständen sogar zu geringeren Beiträgen. Stiftung Warentest hat jetzt 39 Familien­tarife und 49 Verträge für Einzel­personen untersucht!

Krankenkassen zahlen nicht immer

Ein Arzt­besuch im Ausland kann teuer werden, denn die gesetzliche Krankenkasse über­nimmt nicht alle Kosten. Sie zahlt nur für ambulante und stationäre Behand­lungen inner­halb der EU und in Staaten, mit denen ein Sozial­versicherungs­abkommen besteht. Kosten, die die Krankenkassensätze des entsprechenden Reise­landes über­steigen, werden nicht über­nommen. Das gilt ebenso für Rechnungen von Privatärzten und -kliniken. Bei Reisen außer­halb Europas kommt die Kasse gar nicht auf. Auch einen Rück­trans­port müssen gesetzlich Versicherte selbst zahlen, egal von wo er erfolgt. Privatversicherte müssen ebenfalls aufpassen, denn nicht jeder Vertrag sichert alle Krank­heits- oder Rück­trans­port­kosten ab, die auf einer Reise anfallen können. Mit einer zusätzlichen Ausland­kranken­versicherung sind Urlauber deshalb gut beraten.

Wechsel kann sich lohnen

Auch bereits Versicherte sollten prüfen, ob ein neuer Vertrag besser schützt und unter Umständen sogar güns­tiger ist. Dabei sollten sie ihre Kündigungs­fristen beachten. Sehr gute Tarife gibt es ab rund 8 Euro Jahres­beitrag, die Testsieger-Tarife ab knapp 10 Euro im Jahr. Familien mit Kindern können sich ab rund 20 Euro umfassend schützen. Abge­sichert sind beliebig viele Urlaubs­reisen im Jahr mit einer Dauer von je sechs bis acht Wochen. Unser Test liefert jedem wert­volle Informationen, um das passende Angebot für sich zu finden.

  • Test­urteile. Welche Tarife sind sehr gut und welche wenig empfehlens­wert? In unserem Vergleich von Auslands­kranken­versicherungen finden Sie Ihren individuellen Testsieger.
  • Fall­stricke. Hier lesen Sie, welche Punkte in Versicherungs­bedingungen heikel sind und wo Sie besonders aufpassen sollten.
  • Leistungs-Check. Mit unseren Informationen können Sie heraus­finden, ob Ihre bestehende Auslands­kranken­versicherung, die sie vielleicht schon über die Kreditkarte haben, ausreichend Schutz bietet.

Tipp: Wenn Sie mehr als sechs bis acht Wochen unterwegs ist, benötigen Sie eine Auslands­reise-Kranken­versicherung mit Lang­zeit­schutz. Die für normale Urlaubs­reisen üblichen Tarife reichen in diesem Fall nicht aus. Auch solche Policen testen wir regel­mäßig.

Auslands­kranken­versicherungen werden immer besser

Die Versicherer tun einiges, um ihren Kunden bessere Tarife mit umfang­reichen Leistungen anbieten zu können. Fast alle Anbieter im Test verzichten mitt­lerweile auf eine Selbst­beteiligung im Schadens­fall. Die Versicherungs­bedingungen werden verständlicher, indem schwammige Begriffe in den Regel­werken ersetzt werden. Besonders gut für Versicherte: Immer mehr Versicherer über­nehmen den medizi­nisch sinn­vollen Rück­trans­port, also beispiels­weise sobald eine Behand­lung in der Heimat bessere Aussichten auf eine Genesung verspricht.

Es gibt auch noch schlechte Auslands­kranken­versicherungen

Schlechtere Tarife gibt es trotzdem noch: Bei einigen Versicherungen werden die Kosten für einen Rück­trans­port erst erstattet, wenn eine Behand­lung im Urlaubs­land unmöglich oder zu teuer wäre, also der Rück­trans­port medizi­nisch notwendig wird. Wichtig sind außerdem die Fragen, ob der Versicherer vorläufigen Zahn­ersatz ersetzt und einzelne Erkrankungen nicht generell vom Leistungs­umfang ausschließt. Hier gibt es deutliche Unterschiede.

Schutz über Kreditkarte oft nicht ausreichend

Kreditkarten bieten eine Auslands­kranken­versicherung häufig als Zusatz­angebot. Doch diese schützen nicht immer zuver­lässig. Die Versicherungs­bedingungen werden manchmal nicht an aktuelle Stan­dards angepasst. Probleme kann es bereiten, wenn es Ober­grenzen für die Erstattung gibt oder die Versicherung als Teil der Kreditkarte zum Selbst­beteiligung verpflichtet. Ein Rück­trans­port wird bei älteren Verträgen häufig nur bezahlt, wenn er medizi­nisch notwendig ist. Statt auf den Schutz über die Kreditkarte zu vertrauen, sollten Reisende vor ihrem Urlaub lieber eine zusätzliche Auslands­kranken­versicherung abschließen. Eine Doppel­versicherung ist nicht schädlich, muss aber im Schadens­fall angegeben werden.

Vorsicht bei Vorerkrankungen

Bei chro­nischen Erkrankungen wie multipler Sklerose, Morbus Crohn oder Diabetes muss sich der Versicherte vor der Reise mit der eigenen Kranken­versicherung arrangieren. Denn für Krank­heits­schübe, die auf eine Vorerkrankung zurück­zuführen sind, zahlt die Auslands­reise-Kranken­versicherung in der Regel nicht. Auch wer bereits krank in den Urlaub fliegt, riskiert seinen Versicherungs­schutz.

Senioren zahlen drauf

Für Senioren lohnt sich in den meisten Fällen ein Wechsel. Denn für sie verteuert sich die Versicherung oft immens, wenn sie ein bestimmtes Alter erreicht haben – zum Teil zahlen sie mehr als das Acht­fache des Stan­dard­tarifs. Nur ein Versicherer im Test erhöht die Beiträge nicht.